Private Krankenversicherung - gesetzliche Krankenversicherung

Unterschiede zwischen PKV und GKV
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Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV des Mitglieds immer beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV dagegen muss jede Person separat versichert werden.
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Die Beiträge der GKV richten sich prozentual nach dem Gehalt des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV
wird der Beitrag nach individuellen Parametern berechnet wie z.B. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers.
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Ein gut verdienender Single erhält bei einer PKV in der Regel mehr Leistung zu günstigeren Beiträgen.
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Privatversicherte werden bevorzugt behandelt, da sie entscheidend zur Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis bzw. einer Klinik
beitragen.
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Die GKV übernimmt nicht wie die PKV alle Leistungen oder nur teilweise.
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Alle Versicherten einer GKV haben bei gleichem Status auch den gleichen Leistungsanspruch.
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Alle Leistungen der GKV sind im Sozialgesetzbuch festgelegt. Somit kann jederzeit der Leistungskatalog eingeschränkt bzw.
einzelne Leistungen ganz gestrichen werden. Bei einer PKV widerrum sind alle Leistungen in einem privatrechtlichen Vertrag
festgelegt und somit auf längere Zeit geschützt.
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Klagen gegen eine GKV erfolgen durch Sozialgerichte und sind daher kostenfrei.
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Ehemalige PKV-Versicherte können grundsätzlich nur dann wieder in eine GKV wechseln, wenn sie unter 55 Jahren alt sind und ihr
Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze gesunken ist.
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Der Wechsel von einer PKV zur anderen (z.B. wegen Unzufriedenheit), ist mit finanziellen Nachteilen verbunden, weil der
Versicherte beispielsweise älter geworden ist und inzwischen Krankheitsfälle vorliegen und somit mit einem höherem Beitrag zu
rechnen ist. Bei einem Wechsel werden weiterhin die gebildeten Altersrücklagen nicht angerechnet.
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PKV-Versicherte können im Alter evtl. nicht mehr tragbare Beitragszahlungen durch Leistungsverzicht mindern.